
Die Stadt Hürth bereitet die Einführung einer Übernachtungssteuer vor. Nach der Entscheidung im Finanzausschuss sollen Erwachsene ab dem kommenden Jahr für jede Übernachtung im Stadtgebiet 2,50 Euro zusätzlich zahlen. Erfasst werden sollen nicht nur klassische Hotels, sondern auch Pensionen sowie privat angebotene Zimmer und Ferienwohnungen.
Die Abgabe soll unabhängig davon gelten, ob jemand aus privaten Gründen oder für eine Geschäftsreise in Hürth übernachtet. Minderjährige bleiben nach dem bisherigen Plan von der Zahlung ausgenommen. Damit unterscheidet sich das Modell von älteren Regelungen, die beruflich veranlasste Aufenthalte teilweise ausnahmen.
Für die Stadtkasse rechnet Hürth mit zusätzlichen Einnahmen von mehr als 600.000 Euro pro Jahr. Die Erhebung soll für Beherbergungsbetriebe und Verwaltung möglichst digital und mit geringem Aufwand organisiert werden. Einzelheiten zur Abrechnung und zu möglichen Nachweispflichten müssen in der Satzung festgelegt werden.
Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat, der sich Ende September mit der Vorlage befassen soll. Im Rhein-Erft-Kreis erhebt bislang Brühl eine vergleichbare Abgabe; auch in Frechen und Kerpen wird über entsprechende Modelle gesprochen. Für Gäste entsteht die Belastung erst, wenn der Rat zustimmt und die Satzung in Kraft tritt.