Hundehaltung vor einem Rathaus als redaktionelles Symbolbild
Erftpost

Hundehalterinnen und Hundehalter in Frechen müssen sich auf eine höhere kommunale Abgabe einstellen. Die Stadt befasst sich mit einer Anpassung der Hundesteuer. Damit soll die bisherige Satzung an die finanzielle und tatsächliche Entwicklung angepasst werden.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und fließt in den allgemeinen Haushalt. Sie ist keine zweckgebundene Gebühr für Hundewiesen, Beutelspender oder Straßenreinigung. Die Stadt kann die Einnahmen daher auch für andere kommunale Aufgaben verwenden.

Wie stark einzelne Haushalte betroffen sind, richtet sich nach der endgültigen Satzung und unter anderem nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Für bestimmte Konstellationen gelten üblicherweise abweichende oder erhöhte Sätze. Befreiungen und Ermäßigungen müssen ebenfalls anhand der beschlossenen Fassung geprüft werden.

Verbindlich wird die Änderung erst nach dem zuständigen politischen Beschluss und der öffentlichen Bekanntmachung. Hundehalter sollten deshalb die Mitteilungen der Stadt beachten und prüfen, ab welchem Kalenderjahr neue Beträge gelten. Eine Anmeldung neuer Tiere beim Steueramt bleibt unabhängig davon erforderlich.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger →
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